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   LSG Hamburg, 13.06.2022 - L 4 SO 67/19   

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https://dejure.org/2022,15307
LSG Hamburg, 13.06.2022 - L 4 SO 67/19 (https://dejure.org/2022,15307)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.2022 - L 4 SO 67/19 (https://dejure.org/2022,15307)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 2022 - L 4 SO 67/19 (https://dejure.org/2022,15307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 25 S 1 SGB 12, § 48 S 1 SGB 12, § 19 Abs 3 SGB 12
    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen stationärer Krankenhausbehandlung - Anspruch der zu behandelnden Person auf Hilfe bei Krankheit im Falle einer Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Leistungsfall - Hilfebedürftigkeit - Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme der Kosten des Krankenhauses für eine stationäre Behandlung durch den Sozialhilfeträger als Nothelfer; Erforderlichkeit der sogenannten hypothetischen Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Vorliegen eines Eilfalls - Erstattung der Aufwendungen

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2022 - L 4 SO 67/19
    Die Beweislast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen trägt der Nothelfer (BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R) und zwar selbst dann, wenn der Sozialhilfeträger den Sachverhalt nicht in hinreichender Weise aufklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.12.1996 - 5 B 202/95).

    Verschafft aber das Krankenhaus dem Sozialhilfeträger die Kenntnis vom Eilfall, obliegt dem Sozialhilfeträger - nicht anders als im Falle der Vermittlung der Kenntnis durch den Hilfebedürftigen selbst - die weitere Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen (BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R; Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 19/12 R).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2022 - L 4 SO 67/19
    Kommt das Krankenhaus zu dem Schluss, dass die Kostentragung durch eine Krankenversicherung zweifelhaft ist, obliegt es ihm, den Sozialhilfeträger entsprechend zu informieren (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 19/12 R).

    Verschafft aber das Krankenhaus dem Sozialhilfeträger die Kenntnis vom Eilfall, obliegt dem Sozialhilfeträger - nicht anders als im Falle der Vermittlung der Kenntnis durch den Hilfebedürftigen selbst - die weitere Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen (BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R; Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 19/12 R).

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch einer Krankenhausträgers wegen

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2022 - L 4 SO 67/19
    Die Voraussetzungen des allein als Anspruchsgrundlage in Betracht kommenden § 25 SGB XII - andere Aufwendungsersatzansprüche scheiden hier aus (vgl. zuletzt LSG Hamburg, Urteile vom 28.4.2022 - L 4 SO 18/21, L 4 SO 30/21, L 4 SO 40/21 sowie L 4 SO 41/21 -, jeweils m.w.N; BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R) - liegen nicht vor.

    Der Nothelfer gehört zum kostenprivilegierten Personenkreis des § 183 SGG (BSG, Urteil vom 12.12.2013, a.a.O.).

  • LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 18/21

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs des Krankenhauses als sog. Nothelfer

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2022 - L 4 SO 67/19
    Die Voraussetzungen des allein als Anspruchsgrundlage in Betracht kommenden § 25 SGB XII - andere Aufwendungsersatzansprüche scheiden hier aus (vgl. zuletzt LSG Hamburg, Urteile vom 28.4.2022 - L 4 SO 18/21, L 4 SO 30/21, L 4 SO 40/21 sowie L 4 SO 41/21 -, jeweils m.w.N; BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R) - liegen nicht vor.

    Es bleibt dem Tatsachengericht im Rahmen seiner freien richterlichen Beweiswürdigung überlassen, je nach den Besonderheiten des maßgebenden Einzelfalls schon einzelne Beweisanzeichen für die Feststellung einer Tatsache oder der daraus abgeleiteten Bejahung der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs ausreichen zu lassen (zu allem: LSG Hamburg, Urteile vom 28.4.2022, a.a.O., jeweils unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 38/96).

  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 38/96

    Beweiswürdigung bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2022 - L 4 SO 67/19
    Es bleibt dem Tatsachengericht im Rahmen seiner freien richterlichen Beweiswürdigung überlassen, je nach den Besonderheiten des maßgebenden Einzelfalls schon einzelne Beweisanzeichen für die Feststellung einer Tatsache oder der daraus abgeleiteten Bejahung der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs ausreichen zu lassen (zu allem: LSG Hamburg, Urteile vom 28.4.2022, a.a.O., jeweils unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 38/96).
  • BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00

    Eilfall, sozialhilferechtlicher; Erstattung von Krankenhauskos-ten durch den

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2022 - L 4 SO 67/19
    Ein Anspruch des Nothelfers gegen den Sozialhilfeträger besteht nur dann, wenn der Sozialhilfeträger die Kosten der gewährten Hilfe hätte tragen müssen, wäre ihm der Hilfebedarf rechtzeitig bekannt geworden (BVerwG, Urteil vom 31.5.2001 - 5 C 20/00).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 202.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2022 - L 4 SO 67/19
    Die Beweislast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen trägt der Nothelfer (BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R) und zwar selbst dann, wenn der Sozialhilfeträger den Sachverhalt nicht in hinreichender Weise aufklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.12.1996 - 5 B 202/95).
  • LSG Hamburg, 28.04.2022 - L 4 SO 30/21

    Voraussetzungen der Erstattungspflicht des Sozialhilfeträgers gegenüber dem

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2022 - L 4 SO 67/19
    Die Voraussetzungen des allein als Anspruchsgrundlage in Betracht kommenden § 25 SGB XII - andere Aufwendungsersatzansprüche scheiden hier aus (vgl. zuletzt LSG Hamburg, Urteile vom 28.4.2022 - L 4 SO 18/21, L 4 SO 30/21, L 4 SO 40/21 sowie L 4 SO 41/21 -, jeweils m.w.N; BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R) - liegen nicht vor.
  • LSG Hamburg, 22.04.2022 - L 4 SO 40/21

    Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs des sog. Nothelfers nach § 25 SGB 12

    Auszug aus LSG Hamburg, 13.06.2022 - L 4 SO 67/19
    Die Voraussetzungen des allein als Anspruchsgrundlage in Betracht kommenden § 25 SGB XII - andere Aufwendungsersatzansprüche scheiden hier aus (vgl. zuletzt LSG Hamburg, Urteile vom 28.4.2022 - L 4 SO 18/21, L 4 SO 30/21, L 4 SO 40/21 sowie L 4 SO 41/21 -, jeweils m.w.N; BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 13/12 R) - liegen nicht vor.
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